Auszug aus den Sicherheitsanweisungen und Beförderungsbedingungen
Teilen Sie etwaige gesundheitliche Beschwerden bei der Terminabsprache dem Piloten mit. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab ( Reden Sie notfalls mit Ihrem Arzt ). Ballonfahren kann mit einer sportlichen Betätigung verglichen werden. Verfolgen Sie vor Fahrtantritt aufmerksam den Sicherheitsanweisungen des Piloten.
Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während des Aufrüstens, des Starts, der Fahrt, der Landung sowie beim Abrüsten die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu treffen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten. Desgleichen trifft der Pilot Entscheidungen über Startplatz, Fahrthöhe, Dauer und Landeort.
Durch Absenden der Anmeldung entsteht ein Beförderungsvertrag mit dem Passagier. Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz.
Die Deckungssumme in der Halter -, und Passagierhaftpflicht entspricht nach dem Startgewicht des Luftfahrzeuges den gesetzlichen Bestimmungen. Geänderte Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das Luftgesetz die Bestimmungen des Gerichtsstandes. Ansonsten ist der Sitz des Unternehmens entscheidend.
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Ihre Daten werden nicht zum Zwecke der Werbung an Dritte weitergegeben.
Ich willige ein, dass Edgar Giese - Ballonteam die von mir zur Verfügung gestellten persönlichen Daten zur Bearbeitung meiner Anfrage elektronisch verarbeitet und mich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail kontaktiert. Mein Einverständnis kann ich jederzeit schriftlich oder per E-Mail mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.